Ich kann mich auf dieser Seite bequem online informieren, rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Das hört sich schon ganz gut an. Und bei weiteren Fragen helfen wir gerne telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch.
Telefon: 08 00 / 3 13 10 03, E-Mail: fn.bewerbung@fnweb.de
Eine Zustelltasche oder ein Wagen wird zur Verfügung gestellt, wenn es Aufgrund der Menge oder der Beschaffenheit eines Bezirkes notwendig ist.
Alle anspruchsberechtigten Mitarbeiter werden nach dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet.
Auch wenn vom Arbeitgeber für Minijobs pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden entsteht hierdurch keine Krankenversicherung. Anders sieht es bei einer Beschäftigung innerhalb der Gleitzone aus. Hier wird der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet, so dass eine eigene Mitgliedschaft entsteht.
Für die Rentenversicherung besteht bei Minijob- und Gleitzonen-Beschäftigungen Versicherungspflicht mit der Ausnahme, dass man sich bei der Tätigkeit auf Minijob-Basis per Antrag hiervon befreien lassen kann.
Das liegt am jeweiligen Zustellbezirk und der dort vorhandenen Haushalte.